Um die Kenntnisse im Strahlenschutz zu erwerben, werden je nach Arbeitsbereich, folgende Kurse benötigt:
8-Std. Kenntniskurs (z.B. im Rahmen der Weiterbildung, wenn keine Fachkunde benötigt wird.)
8-Std. Teleradiologiekurs für Ärztinnen und Ärzte, die keine Fachkunde besitzen und am Ort der technischen Durchführung anwesend sein müssen.
Um die Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben, werden folgende Kurse benötigt:
Je nach Anwendungsgebiet bzw. gewünschter Fachkunde werden weitere Spezialkurse benötigt:
8-Std. Spezialkurs Computertomographie (CT)
8-Std. Spezialkurs Interventionsradiologie (IR)
8-Std. Spezialkurs Digitale Volumentomographie (DVT)
Die zuständige Ärztekammer bescheinigt nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen den Erwerb der Fachkunde.
Erworbene Kenntnisse und Fachkunden im Strahlenschutz müssen spätestens alle 5 Jahre aktualisiert werden.
Zielgruppe
Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz nach §49 Abs 1. Nr. 1 müssen besitzen:
Ärztinnen und Ärzte, die keine Fachkunde im Strahlenschutz benötigen, wenn sie unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes Röntgenstrahlung anwenden (z.B im Zuge der Weiterbildung).
Inhalt
Grundlagen
Allgemeines, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten
Geräte- und Aufnahmetechnik
Strahlenschutz des Patienten
Strahlenschutz des Personals
Qualitätssicherung
Schriftliche Prüfung
Zielgruppe
Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz nach §49 Abs 1. Nr. 2 müssen besitzen:
Inhalt
Rahmenbedingungen und Rechtsvorschriften
Organisation
Teleradiologische Komponenten der Röntgeneinrichtung
Ärztin/Arzt am Untersuchungsort
Aufzeichnungs- u. Aufbewahrungspflichten
Schriftliche Prüfung
Zielgruppe
Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach §47 StrlSchV müssen besitzen:
Strahlenschutzverantwortliche (SSV), soweit kein Strahlenschutzbeauftragter bestellt ist
Strahlenschutzbeauftragte (SSB)
Ärztinnen und Ärzte, die eigenverantwortlich Röntgenstrahlung am Menschen anwenden
Ärztinnen und Ärzte, die die rechtfertigende Indikation stellen
Ärztinnen und Ärzte, die die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen und die technische Durchführung beaufsichtigen und verantworten oder Röntgenaufnahmen befunden
Inhalt
Grundlagen der Strahlenphysik
Dosisbegriffe und Dosimetrie
Strahlenbiologische Grundlagen einschl. Wirkung kleiner Dosen
Strahlenexposition des Menschen / Strahlenrisiko
Grundlagen - u. Grundprinzip des Strahlenschutzes
Strahlenschutz Patient / Personal
Rechtsvorschriften
Schriftliche Prüfung
Die Absolvierung des Grundkurses ist Voraussetzung für die Teilnahme am Spezialkurs Röntgendiagnostik.