Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz nach StrlSchV
Die gesetzlich vorgeschriebene Aktualisierung Ihrer Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz muss gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), spätestens alle 5 Jahre erfolgen. Um Ihre Qualifikation aktuell zu halten, sind Sie verpflichtet, innerhalb von 5 Jahren nach Ihrer letzten Auffrischung einen weiteren Aktualisierungskurs zu absolvieren.
4-Std. Kenntnis-Aktualisierungskurs für OP-Personal / OTA
Zugelassene Berufsgruppen
Diese Aktualisierungskurse sind nach §49 Abs. 3 StrlSchV für OP-u. Funktionspersonal für das Anwendungsgebiet Röntgendiagnostik geeignet, die den "kleinen" Röntgenschein bereits besitzen.
Diese Aktualisierungskurse nach §49 Abs. 3 StrlSchV sind für nicht-ärztl. med. Assistenzpersonal für das Anwendungsgebiet Röntgendiagnostik geeignet, die einen Röntgenschein erworben haben.
Bitte beachten Sie: OP- und Funktionspersonal kann ebenfalls an diesem Kurs teilnehmen. Der Kurs muss jedoch vollständig absolviert werden.
Inhalte
Risikobetrachtungen
Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung
Erfahrungen der ärztlichen / zahnärztlichen Stellen
Kinderradiologie
Neue Entwicklungen der Gerätetechnik und deren Anwendung
Diese Aktualisierungskurse nach §48 StrlSchV sind für Ärzt:innen, MPE und MTR für die Anwendungsgebiete Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie geeignet.
Fortbildungspunkte
Für die Aktualisierungskurse werden in der Regel von uns bei der zuständigen Ärztekammer die Fortbildungspunkte beantragt.
Inhalte
Risikobetrachtungen
Strahlenbiologie und Strahlenschäden
Strahlenexposition des Menschen
Indikationsstellung zur Untersuchung mit Röntgenstrahlung unter Berücksichtigung alternativer Diagnoseverfahren
Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung
Erfahrungen der ärztlichen / zahnärztlichen Stellen
Kinderradiologie
Neue Entwicklungen der Gerätetechnik und deren Anwendung
Strahlenschutz in der Nuklearmedizin (NUK) und Strahlentherapie
Aktuelle Entwicklungen in der Strahlentherapie
Strahlentherapie mit Protonen und Schwerionen
Rechtliche Grundlagen
Stand der Technik im Strahlenschutz
Geänderte Rechtsvorschriften und Empfehlungen für die Anwendungsbereiche Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie
Strahlenschutz und Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin
Nach der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" anerkannte Aktualisierungskurse können auch zur Aktualisierung von Fachkunden im Strahlenschutz in der Tierheilkunde herangezogen werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Tierärztekammer, ob eine Teilnahme an unseren humanmedizinischen Kursen auch in Ihrem Bundesland für den Bereich der Tiermedizin anerkannt wird.