• Ärztinnen und Ärzte, die nicht die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen, wenn sie unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes oder einer Ärztin Röntgenstrahlung anwenden

  • Ärztinnen und Ärzte, die in der Teleradiologie am Ort der technischen Durchführung der Untersuchung anwesend sein müssen 

  • nicht-ärztl. med. Assistenzpersonal, wenn sie unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes oder einer Ärztin Untersuchungen oder Behandlungen mit Röntgenstrahlung technisch durchführen