Ärztinnen und Ärzte, die nicht die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen, wenn sie unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes oder einer Ärztin Röntgenstrahlung anwenden
Ärztinnen und Ärzte, die in der Teleradiologie am Ort der technischen Durchführung der Untersuchung anwesend sein müssen
nicht-ärztl. med. Assistenzpersonal, wenn sie unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes oder einer Ärztin Untersuchungen oder Behandlungen mit Röntgenstrahlung technisch durchführen
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