Pflege- und Funktionspersonal in einer Klinik (im OP oder HKL), OTA, ATA
-> 20-Std. Kurs für OP- und Funktionspersonal
Med. Assistenzpersonal, z. B. MFA in einer Praxis oder Klinik
-> Arbeitsbereich Röntgendiagnostik: 90-Std. Kurs für med. Assistenzpersonal
-> Arbeitsbereich Nuklearmedizin: 40-Std. Kurs NUK
-> Arbeitsbereich Strahlentherapie: 40-Std. Kurs Teletherapie, Brachytherapie, Röntgentherapie
Ärztinnen und Ärzte (Erwerb Fachkunde, Tätigkeitsbereich Röntgendiagnostik)
-> 20 Std. Grundkurs
-> 20 Std. Spezialkurs Röntgendiagnostik
-> 8-Std. Spezialkurs Interventionelle Radiologie
Ärztinnen und Ärzte (Erwerb Kenntnisse, Tätigkeitsbereich Röntgendiagnostik)
-> 8 Std. Kenntniskurs
Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz nach §49 Abs 1. Nr. 1 müssen besitzen:
Ärztinnen und Ärzte, die keine Fachkunde im Strahlenschutz benötigen, wenn sie unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes Röntgenstrahlung anwenden (z.B im Zuge der Weiterbildung).
Je nach Tätigkeitsbereich sind weitere Kurse erforderlich, s.u. Merkblatt
Ärztinnen und Ärzte (Erwerb der Kenntnisse für den Bereich Teleradiologie)
-> 8 Std. Kenntniskurs Teleradiologie
Mit unserem Merkblatt erhalten Sie eine Übersicht über den Erwerb der Fachkunde für den Bereich der Röntgendiagnostik.