Die Fortbildung wird in Kooperation zwischen der GQmed mbH - Gesellschaft für Qualitätssicherung in der Medizin - und der Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) durchgeführt.
Hinweis
Es gelten die Teilnahmebedingungen der MAK. Von dort erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Anmeldebestätigung.
Der Teilnehmerbeitrag wird einen Tag nach der Veranstaltung fällig und über die MAK eingezogen. Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) können den Teilnehmerbeitrag über ihr Honorarkonto bei der KVBW begleichen. Ansonsten erfolgt die Bezahlung per Bankeinzug. Den von Ihnen gewünschten Zahlungsweg geben Sie bitte bei der Anmeldung an.
Die personenbezogenen Daten werden von der MAK zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Seminarveranstaltungen erhoben und elektronisch gespeichert.
Alternativ können Sie hier das Anmeldeformular der MAK downloaden
Sie können sich auch direkt über die Homepage der MAK zum gewünschten Kurs anmelden, indem Sie auf den Button klicken.
Zugelassene Berufsgruppen
Diese Aktualisierungskurse nach §49 Abs. 3 StrlSchV sind für nicht-ärztl. med. Assistenzpersonal für das Anwendungsgebiet Röntgendiagnostik geeignet, die einen Röntgenschein erworben haben.
Bitte beachten Sie: OP- und Funktionspersonal kann ebenfalls an diesem Kurs teilnehmen. Der Kurs muss jedoch vollständig absolviert werden.
Inhalte
Risikobetrachtungen
Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung
Erfahrungen der ärztlichen / zahnärztlichen Stellen
Kinderradiologie
Neue Entwicklungen der Gerätetechnik und deren Anwendung
Bildqualität und Qualitätsbeurteilung
Rechtliche Grundlagen
Stand der Technik im Strahlenschutz
Geänderte Rechtsvorschriften und Empfehlungen
Schriftliche Prüfung
Der Lehrinhalt unserer Kurse entspricht der Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin". Die von uns durchgeführten Kurse sind von den zuständigen Behörden anerkannt. Die aktualisierten Kenntnisse im Strahlenschutz sind bundesweit gültig.
Hinweis
Erworbene Kenntnisse im Strahlenschutz müssen regelmäßig alle 5 Jahre aktualisiert werden.
Wir empfehlen Ihnen, auf eine fristgerechte Aktualisierung zu achten, da diese zunehmend von den zuständigen Stellen geprüft wird.
Sollten Sie die fristgerechte Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz versäumt haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Aufsichtsbehörde und erkundigen sich, wie die Aktualisierung nachgeholt werden kann.
Informationen für tierärztliche Fachangestellte
Nach der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" anerkannte Aktualisierungskurse können auch zur Aktualisierung von Kenntnissen im Strahlenschutz in der Tierheilkunde herangezogen werden.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Tierärztekammer, ob eine Teilnahme an unseren humanmedizinischen Kursen auch in Ihrem Bundesland für den Bereich der Tiermedizin anerkannt wird.
Format
Die Kurse finden in geeigneten Seminarräumen in verschiedenen Städten statt.
Allgemeine Informationen zu unseren Präsenzkursen.
Bescheinigung
Sobald Sie den Kurs vollständig absolviert und die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie im Nachgang eine Bescheinigung von uns per Post zugeschickt. Diese dient als Nachweis für die aktualisierten Kenntnisse / Fachkunde im Strahlenschutz.