Voraussetzung zur Teilnahme am Spezialkurs Röntgendiagnostik ist die erfolgreiche Absolvierung des Grundkurses.
Hinweis
Die erworbene Fachkunde im Strahlenschutz muss alle 5 Jahre aktualisiert werden.
Zielgruppe
Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach §47 StrlSchV müssen besitzen:
Strahlenschutzverantwortliche (SSV), soweit kein Strahlenschutzbeauftragter bestellt ist
Strahlenschutzbeauftragte (SSB)
Ärztinnen und Ärzte, die eigenverantwortlich Röntgenstrahlung am Menschen anwenden
Ärztinnen und Ärzte, die die rechtfertigende Indikation stellen
Ärztinnen und Ärzte, die die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen und die technische Durchführung beaufsichtigen und verantworten oder Röntgenaufnahmen befunden
Mit unserem Merkblatt erhalten Sie eine Übersicht über den Erwerb der Fachkunde für den Bereich der Röntgendiagnostik.
Inhalt
Röntgeneinrichtungen
Strahlenschutzeinrichtungen in der Röntgendiagnostik
Dosisbegriffe und Dosimetrie
Strahlenschutz des Personals
Strahlenschutz des Patienten
Indikation zur Untersuchung mit Röntgenstrahlung
Spezialfragen bei der Röntgenuntersuchung von Kindern
Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle
Dokumentation und Bildwiedergabe
Rechtsvorschriften, Richtlinien und Empfehlungen bezüglich der Anwendung von Röntgenstrahlung – Vertiefung
Praktikum und Übungen
Schriftliche Prüfung
Im Rahmen des Spezialkurses ist ein Praktikum erforderlich.
Format
Der Kurs findet in einem geeigneten Seminarraum der beauftragenden Klinik statt. Das Praktikum wird in der Klinik von einer qualifizierten Mitarbeiter:in oder unserer Dozent:in durchgeführt.
Allgemeine Informationen zu unseren Präsenzkursen.
Rechtliches
Der Lehrinhalt unserer Kurse entspricht der Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin".
Die von uns durchgeführten Kurse sind von den zuständigen Behörden anerkannt. Die erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz sind bundesweit gültig.
Bescheinigung
Sobald Sie den Kurs vollständig absolviert und die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie im Nachgang eine Bescheinigung von uns per Post zugeschickt. Diese dient als Nachweis für die Kenntnisse / Fachkunde im Strahlenschutz.