Voraussetzung zur Teilnahme am Spezialkurs Röntgendiagnostik ist die erfolgreiche Absolvierung des Grundkurses.

Hinweis

Die erworbene Fachkunde im Strahlenschutz muss alle 5 Jahre aktualisiert werden.

Zielgruppe

Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach §47 StrlSchV müssen besitzen:

  • Strahlenschutzverantwortliche (SSV), soweit kein Strahlenschutzbeauftragter bestellt ist

  • Strahlenschutzbeauftragte (SSB)

  • Ärztinnen und Ärzte, die eigenverantwortlich Röntgenstrahlung am Menschen anwenden

  • Ärztinnen und Ärzte, die die rechtfertigende Indikation stellen

  • Ärztinnen und Ärzte, die die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen und die technische Durchführung beaufsichtigen und verantworten oder Röntgenaufnahmen befunden

Merkblatt zum Erwerb der Fachkunde für Ärztinnen und Ärzte

Mit unserem Merkblatt erhalten Sie eine Übersicht über den Erwerb der Fachkunde für den Bereich der Röntgendiagnostik.

Inhalt

  • Röntgeneinrichtungen

  • Strahlenschutzeinrichtungen in der Röntgendiagnostik

  • Dosisbegriffe und Dosimetrie

  • Strahlenschutz des Personals

  • Strahlenschutz des Patienten

  • Indikation zur Untersuchung mit Röntgenstrahlung

  • Spezialfragen bei der Röntgenuntersuchung von Kindern

  • Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle

  • Dokumentation und Bildwiedergabe

  • Rechtsvorschriften, Richtlinien und Empfehlungen bezüglich der Anwendung von Röntgenstrahlung – Vertiefung

  • Praktikum und Übungen

  • Schriftliche Prüfung

Im Rahmen des Spezialkurses ist ein Praktikum erforderlich.

Format

Der Kurs findet in einem geeigneten Seminarraum der beauftragenden Klinik statt. Das Praktikum wird in der Klinik von einer qualifizierten Mitarbeiter:in oder unserer Dozent:in durchgeführt.

Präsenzkurse

Allgemeine Informationen zu unseren Präsenzkursen.

Rechtliches

Der Lehrinhalt unserer Kurse entspricht der Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin".

Die von uns durchgeführten Kurse sind von den zuständigen Behörden anerkannt. Die erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz sind bundesweit gültig.

Bescheinigung

Sobald Sie den Kurs vollständig absolviert und die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie im Nachgang eine Bescheinigung von uns per Post zugeschickt. Diese dient als Nachweis für die Kenntnisse / Fachkunde im Strahlenschutz.