Ihr Weg zur Fachkunde im Strahlenschutz

Um die Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben, müssen in der Regel mindestens folgende Kurse besucht werden:

  • 8-Std. Kenntniskurs (in Baden-Württemberg nicht mehr erforderlich)

  • 24-Std. Grundkurs

  • 20-Std. Spezialkurs Röntgendiagnostik

Je nach Anwendungsgebiet bzw. gewünschter Fachkunde werden weitere Spezialkurse benötigt:

  • 8-Std. Spezialkurs Computertomographie (CT)

  • 8-Std. Spezialkurs Interventionsradiologie (IR)

  • 8-Std. Spezialkurs Digitale Volumentomographie (DVT)

Die zuständigen Ärztekammer bescheinigt nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen den Erwerb der Fachkunde.

Die Fachkunde im Strahlenschutz muss spätestens alle 5 Jahre aktualisiert werden.

Unser übersichtlicher Wegweiser zum Erwerb der Fachkunde für Ärztinnen und Ärzte

8-Std. Kenntniskurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz

Zielgruppe

Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz nach §49 Abs 1. Nr. 1 müssen besitzen:

  • Ärztinnen und Ärzte, die nicht die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen, wenn sie unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes Röntgenstrahlung anwenden

  • Ärztinnen und Ärzte, die in der Teleradiologie am Ort der technischen Durchführung der Untersuchung anwesend sein müssen

Inhalt

  • Grundlagen

  • Allgemeines, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten

  • Geräte- und Aufnahmetechnik

  • Strahlenschutz des Patienten

  • Strahlenschutz des Personals

  • Qualitätssicherung

  • Praktikum (4 UE)

  • Schriftliche Prüfung

Der Kurs gliedert sich in 4 UE Theorie und 4 UE Praktikum und Übungen. Nach erfolgreicher Absolvierung des Kenntniskurses kann mit dem Erwerb der Sachkunde begonnen werden (= praktische Erfahrung).

24-Std. Grundkurs nach StrlSchV für Ärztinnen / Ärzte

Zielgruppe

Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach §47 StrlSchV müssen besitzen:

  • Strahlenschutzverantwortliche (SSV), soweit kein Strahlenschutzbeauftragter bestellt ist

  • Strahlenschutzbeauftragte (SSB)

  • Ärztinnen und Ärzte, die eigenverantwortlich Röntgenstrahlung am Menschen anwenden

  • Ärztinnen und Ärzte, die die rechtfertigende Indikation stellen

  • Ärztinnen und Ärzte, die die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen und die technische Durchführung beaufsichtigen und verantworten oder Röntgenaufnahmen befunden

Inhalt

  • Grundlagen der Strahlenphysik

  • Dosisbegriffe und Dosimetrie

  • Strahlenbiologische Grundlagen einschl. Wirkung kleiner Dosen

  • Strahlenexposition des Menschen / Strahlenrisiko

  • Grundlagen - u. Grundprinzip des Strahlenschutzes

  • Strahlenschutz Patient / Personal

  • Rechtsvorschriften

  • Praktikum und Übungen

  • Schriftliche Prüfung

Im Rahmen des Grundkurses ist ein Praktikum erforderlich.

20-Std. Spezialkurs Röntgendiagnostik für Ärztinnen / Ärzte

Zielgruppe

Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach §47 StrlSchV müssen besitzen:

  • Strahlenschutzverantwortliche (SSV), soweit kein Strahlenschutzbeauftragter bestellt ist

  • Strahlenschutzbeauftragte (SSB)

  • Ärztinnen und Ärzte, die eigenverantwortlich Röntgenstrahlung am Menschen anwenden

  • Ärztinnen und Ärzte, die die rechtfertigende Indikation stellen

  • Ärztinnen und Ärzte, die die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen und die technische Durchführung beaufsichtigen und verantworten oder Röntgenaufnahmen befunden

Inhalt

  • Röntgeneinrichtungen

  • Strahlenschutzeinrichtungen in der Röntgendiagnostik

  • Dosisbegriffe und Dosimetrie

  • Strahlenschutz des Personals

  • Strahlenschutz des Patienten

  • Indikation zur Untersuchung mit Röntgenstrahlung

  • Spezialfragen bei der Röntgenuntersuchung von Kindern

  • Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle

  • Dokumentation und Bildwiedergabe

  • Rechtsvorschriften, Richtlinien und Empfehlungen bezüglich der Anwendung von Röntgenstrahlung – Vertiefung

  • Praktikum und Übungen

  • Schriftliche Prüfung

Im Rahmen des Spezialkurses ist ein Praktikum erforderlich.

Grundkurs inkl. Kenntniskurs (Theorie u. Praktikum) nach StrlSchV für Ärztinnen / Ärzte / Blended Learning

Zielgruppe

Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz nach §49 Abs 1. Nr. 1 StrlSchV müssen besitzen:

  • Ärztinnen und Ärzte, die nicht die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen, wenn sie unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes Röntgenstrahlung anwenden

  • Ärztinnen und Ärzte, die in der Teleradiologie am Ort der technischen Durchführung der Untersuchung anwesend sein müssen

Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach §47 StrlSchV müssen besitzen:

  • Strahlenschutzverantwortliche (SSV), soweit kein Strahlenschutzbeauftragter bestellt ist

  • Strahlenschutzbeauftragte (SSB)

  • Ärztinnen und Ärzte, die eigenverantwortlich Röntgenstrahlung am Menschen anwenden

  • Ärztinnen und Ärzte, die die rechtfertigende Indikation stellen

  • Ärztinnen und Ärzte, die die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen und die technische Durchführung beaufsichtigen und verantworten oder Röntgenaufnahmen befunden

Inhalte

  • Grundlagen der Strahlenphysik

  • Dosisbegriffe und Dosimetrie

  • Strahlenbiologische Grundlagen einschl. Wirkung kleiner Dosen

  • Strahlenexposition des Menschen / Strahlenrisiko

  • Grundlagen - u. Grundprinzip des Strahlenschutzes

  • Strahlenschutz Patient / Personal

  • Rechtsvorschriften

  • Qualitätssicherung

  • Geräte- u. Aufnahmetechnik

  • Praktikum und Übungen

  • Schriftliche Prüfung

Im Rahmen des Grundkurses ist ein Praktikum erforderlich. Nach erfolgreicher Absolvierung des Kurses kann mit dem Erwerb der Sachkunde begonnen werden (= praktische Erfahrung).

Hier finden Sie unsere Kurse zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz