8-Std. Kenntniskurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz
Zielgruppe
Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz nach §49 Abs 1. Nr. 1 müssen besitzen:
Ärztinnen und Ärzte, die nicht die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen, wenn sie unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes Röntgenstrahlung anwenden
Ärztinnen und Ärzte, die in der Teleradiologie am Ort der technischen Durchführung der Untersuchung anwesend sein müssen
Der Kurs gliedert sich in 4 UE Theorie und 4 UE Praktikum und Übungen. Nach erfolgreicher Absolvierung des Kenntniskurses kann mit dem Erwerb der Sachkunde begonnen werden (= praktische Erfahrung).
24-Std. Grundkurs nach StrlSchV für Ärztinnen / Ärzte
Zielgruppe
Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach §47 StrlSchV müssen besitzen:
Strahlenschutzverantwortliche (SSV), soweit kein Strahlenschutzbeauftragter bestellt ist
Strahlenschutzbeauftragte (SSB)
Ärztinnen und Ärzte, die eigenverantwortlich Röntgenstrahlung am Menschen anwenden
Ärztinnen und Ärzte, die die rechtfertigende Indikation stellen
Ärztinnen und Ärzte, die die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen und die technische Durchführung beaufsichtigen und verantworten oder Röntgenaufnahmen befunden
Im Rahmen des Grundkurses ist ein Praktikum erforderlich.
20-Std. Spezialkurs Röntgendiagnostik für Ärztinnen / Ärzte
Zielgruppe
Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach §47 StrlSchV müssen besitzen:
Strahlenschutzverantwortliche (SSV), soweit kein Strahlenschutzbeauftragter bestellt ist
Strahlenschutzbeauftragte (SSB)
Ärztinnen und Ärzte, die eigenverantwortlich Röntgenstrahlung am Menschen anwenden
Ärztinnen und Ärzte, die die rechtfertigende Indikation stellen
Ärztinnen und Ärzte, die die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen und die technische Durchführung beaufsichtigen und verantworten oder Röntgenaufnahmen befunden
Inhalt
Röntgeneinrichtungen
Strahlenschutzeinrichtungen in der Röntgendiagnostik
Dosisbegriffe und Dosimetrie
Strahlenschutz des Personals
Strahlenschutz des Patienten
Indikation zur Untersuchung mit Röntgenstrahlung
Spezialfragen bei der Röntgenuntersuchung von Kindern
Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle
Dokumentation und Bildwiedergabe
Rechtsvorschriften, Richtlinien und Empfehlungen bezüglich der Anwendung von Röntgenstrahlung – Vertiefung
Praktikum und Übungen
Schriftliche Prüfung
Im Rahmen des Spezialkurses ist ein Praktikum erforderlich.
Grundkurs inkl. Kenntniskurs (Theorie u. Praktikum) nach StrlSchV für Ärztinnen / Ärzte / Blended Learning
Zielgruppe
Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz nach §49 Abs 1. Nr. 1 StrlSchV müssen besitzen:
Ärztinnen und Ärzte, die nicht die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen, wenn sie unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes Röntgenstrahlung anwenden
Ärztinnen und Ärzte, die in der Teleradiologie am Ort der technischen Durchführung der Untersuchung anwesend sein müssen
Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach §47 StrlSchV müssen besitzen:
Strahlenschutzverantwortliche (SSV), soweit kein Strahlenschutzbeauftragter bestellt ist
Strahlenschutzbeauftragte (SSB)
Ärztinnen und Ärzte, die eigenverantwortlich Röntgenstrahlung am Menschen anwenden
Ärztinnen und Ärzte, die die rechtfertigende Indikation stellen
Ärztinnen und Ärzte, die die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen und die technische Durchführung beaufsichtigen und verantworten oder Röntgenaufnahmen befunden
Im Rahmen des Grundkurses ist ein Praktikum erforderlich. Nach erfolgreicher Absolvierung des Kurses kann mit dem Erwerb der Sachkunde begonnen werden (= praktische Erfahrung).