Diese Aktualisierungskurse sind nach §49 Abs. 3 StrlSchV für OP-u. Funktionspersonal für das Anwendungsgebiet Röntgendiagnostik geeignet, die den "kleinen" Röntgenschein bereits besitzen.
-> OP- u. Funktionspersonal, OTA, ATA, MFA
Diese Aktualisierungskurse sind nach §49 Abs. 3 StrlSchV für OP-u. Funktionspersonal für das Anwendungsgebiet Röntgendiagnostik geeignet, die den "kleinen" Röntgenschein bereits besitzen.
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Rechtliche Grundlagen / Strahlenschutzgesetz / Strahlenschutzverordnung
Erfahrungen der Ärztlichen Stellen
Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung
Stand der Technik im Strahlenschutz
Strahlenschutz Patient / Personal
Neue Entwicklungen in der Gerätetechnik
Schriftliche Prüfung
Der Lehrinhalt unserer Kurse entspricht der Richtlinie "Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin". Die von uns durchgeführten Kurse sind von den zuständigen Behörden anerkannt. Die aktualisierten Kenntnisse im Strahlenschutz sind bundesweit gültig.
Erworbene Kenntnisse im Strahlenschutz müssen regelmäßig alle 5 Jahre aktualisiert werden.
Wir empfehlen Ihnen, auf eine fristgerechte Aktualisierung zu achten, da diese zunehmend von den zuständigen Stellen geprüft wird.
Sollten Sie die fristgerechte Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz versäumt haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Aufsichtsbehörde und erkundigen sich, wie die Aktualisierung nachgeholt werden kann.
Die Kurse finden in geeigneten Seminarräumen in verschiedenen Städten statt.
Allgemeine Informationen zu unseren Präsenzkursen.
Sobald Sie den Kurs vollständig absolviert und die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie im Nachgang eine Bescheinigung von uns per Post zugeschickt. Diese dient als Nachweis für die aktualisierten Kenntnisse / Fachkunde im Strahlenschutz.